Polens neue Vorschriften für Rauch- und CO-Melder
Ab dem 22. November 2024 unternimmt Polen einen wichtigen Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit seiner Bürger: Die Einführung neuer Vorschriften schreibt die Installation von Rauchmeldern und Kohlenmonoxidmeldern in Wohn- und Gewerbeimmobilien vor. Diese Entscheidung unterstreicht das Engagement des Landes, den Brandschutz zu verbessern und Menschenleben vor den Gefahren einer Kohlenmonoxidvergiftung zu schützen. Was sehen die Vorschriften vor? Verordnung des Innenministers vom 22. November 2024 zur Änderung zweier Bereiche des Brandschutzes in Gebäuden. Bereich 1 : Klärung der Anforderung, geeignete Geräte zur Erkennung zu verwenden Feuer Und Bedrohung durch Kohlenmonoxid . Bereich 2 : Anforderung zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Anschlüsse von Brandschutzabschlüssen an Außenwände und Dächer in großen Gewerbe-, Produktions- und Lagergebäuden. Ab wann gilt die Regulierungspflicht? Hotelzimmer und Wohnräume Angebot Kurzzeitmieten müssen mit Rauch- und Kohlenmonoxidmeldern...